Wer sind wir

Wir sind eine Sportgruppe, die sich ausschließlich auf die Wiederherstellung und Erhaltung der Leistungsfähigkeit von Mitgliedern nach Herzoperationen und Herzkranken sowie anderen körperlich Behinderten konzentriert.

Der Verein wurde am 18.06.1990 gegründet und ist seit dem 01.01.1998 selbstständig. Wir betreuen zur Zeit 4 Sportgruppen mit unterschiedlichem Leistungsvermögen. Zwei dieser Sportgruppen wurden nach den Richtlinien des Deutschen Behinderten Sportverband ( DBS ) zertifiziert[1] Wir haben ca. 100 Mitglieder .im Alter von 40 – 87 Jahren.

 Zurzeit beträgt der Mitgliedsbeitrag 40,00 €  jährlich.

Aber wie in jedem Verein ist auch bei uns die Einhaltung verschiedener Abläufe und Regeln erforderlich. Die hauptsächlichen Regularien sind in unserer Satzung ( genehmigt vom Registergericht Schorndorf und vom Finanzamt Schorndorf ) festgelegt. Die Vereinsführung stützt sich auf die Satzung, die Beitrags- und Finanzordnung, die Ehrungsordnung und auf die Geschäftsordnung.

Die Entscheidungsgremien im Verein sind

  • die Mitgliederversammlung,
  • der Ausschuss,
  • der Sportbeirat und
  • der Vorstand 

Die Einteilung in die unterschiedlichen Sportgruppen[2] wird durch den Sportausschuss vorgenommen.

Beim Eintritt erfolgt eine vorläufige Einteilung auf Grund der ärztlichen Befunde ( persönliches Leistungsvermögen ) durch die anwesenden Vorstandsmitglieder und den Bereitschaftsarzt. Nach einem Beobachtungszeitraum durch Ärzte und Übungsleiter wird die endgültige Gruppenmitgliedschaft festgelegt.

Während der ersten Zeit wird ihre Teilnahme am Sportbetrieb in der Regel durch ihre Krankenkasse bzw. durch die Rentenversicherung bezahlt. Dazu ist eine Genehmigung durch die Krankenkasse (Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport) notwendig. Der Rehabilitationssport wird durch eine Rahmenvereinbarung zwischen den Krankenkassen und dem Deutschen Behinderten Sportverband (DBS) geregelt. Ihre Krankenkasse wird den Rehabilitationssport auf Grund der ärztlichen Verordnung ( evtl. auch noch nach dem Auslaufen der Zahlungen durch die Rentenversicherung) für 90 Übungseinheiten innerhalb von 30 Monaten[3] genehmigen.

Nach dem Auslaufen der Kostenübernahme durch ihre Krankenkasse können Sie weiter freiwillig bei uns am Rehabilitationssport teilnehmen. Daraus ergeben sich verschieden notwendige Maßnahmen:

a    Umgruppierung aus der T2R bzw. Ü2R – Gruppe in die Gruppen T1 bzw. Ü1 je nach ihrem persönlichen Leistungsvermögen.

b    Für die Teilnahme am Sportbetrieb wird zum Mitgliedsbeitrag auch ein Sportbeitrag/Sportumlage fällig.

Je nach Krankenkasse können diese Beiträge von der Krankenkasse bezuschusst werden, wenn Sie an einem Disease Managment Programm- DMP- teilnehmen. Wir werden Sie in jedem Fall auf Grund der neuesten Vorgaben informieren und beraten.

Um Sie immer Ihrem aktuellen persönlichen Leistungsvermögen entsprechend  in die richtige Gruppe einzugliedern ist eine regelmäßige Untersuchung[4] durch Ihren Hausarzt oder Kardiologen notwendig. Dazu erhalten Sie rechtzeitig eine entsprechende Information  und das nötige Formular.

Für weitere Fragen stehen Ihnen die, an den Übungsabenden anwesenden, Vorstandsmitglieder zur Verfügung.

 

Welzheim im April 2008

                                                                                                                                                             Der Vorstand


[1]    Zertifizierung  am 18.10.2007 erteilt ab 01.01.2008 rechtskräftig und gültig bis 16.01.2010.

[2]    Trainingsgruppe T1 bzw. Übungsgruppe Ü1 für Mitglieder nach Ende der Kostenübernahme durch die Krankenkassen Trainingsgruppe T2R bzw. Übungsgruppe Ü2R für Mitglieder mit Kostenübernahme durch die Krankenkassen

[3]    Stand 01.01.2007

[4]    siehe Geschäftsordnung §13. Die Geschäftsordnung ist jederzeit einsehbar